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Kostenerstattung bei ergonomischen Arbeitsplätzen
Leistungsbereich: Büro- und Objekteinrichtung
Thema: Kostenerstattung bei ergonomischen Arbeitsplätzen
„Doornkaat hilft bei Rücken!“
So oder so ähnlich sieht das ein prominenter stellvertretender Chefredakteur einer lokalen Zeitung im Rheinland. Allerdings konnte diese These nicht wissenschaftlich bewiesen werden, aber die Experten sind sich darüber einig, dass Sitzen heutzutage im Büro und die damit einhergehende einseitige Belastung, die Ursachen für das weitverbreitete Leiden „Rückenbeschwerden“ sind.
Es wird heute viel Geld für Rückenschulen, Therapien und diverse weitere Behandlungsmaßnahmen investiert, um die Rückenleiden zu mindern und so die Ausfallzeiten von Mitarbeitern zu reduzieren. Hier sollte jedoch der Anfang am eigenen Arbeitsplatz gemacht werden, der Ort, an dem viele sitzend die meiste Zeit der Arbeitswoche verbringen.
Arbeitsmediziner empfehlen den langen „Sitzphasen“ entgegenzuwirken, indem in regelmäßigen Abständen zwischen sitzender und stehender Tätigkeit gewechselt wird. Der regelmäßige Wechsel zwischen Sitzen und Stehen vermeidet eine einseitige Belastung, schont die Wirbelsäule und beugt Rückenbeschwerden vor. Der Einsatz von ergonomisch und orthopädisch sinnvollen Büromöbeln ist daher empfehlenswert, aber auch nicht preiswert.
Die Rentenversicherungsträger stellen Fördermittel für rückengerechte Büroausstattung zur Verfügung, d.h. für ergonomische Bürostühle oder höhenverstellbare Schreibtische. Jeder Versicherte, bei dem das notwendige Hilfsmittel zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient oder im Rahmen der Rehabilitation verordnet bekommt, kann einen Antrag zur Bezuschussung stellen.

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